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TSE - Technische Richtlinie zur Kassenführung


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TSE für Winkiss und Kisslive

Die Technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, war ursprünglich ab dem 01.01.2020 zur Pflicht für alle elektronischen Aufzeichnungssysteme angesetzt. Zudem dürfen zwischen dem 25.11.2010 und dem 01.01.2020 angeschaffte Registrierkassen, die nicht mit der technischen Schutzeinrichtung aufrüstbar sind, längstens bis zum 31.12.2022 betrieben werden. Diese Ausnahmeregelung greift jedoch nicht für PC-Kassensysteme.

Der 01.01.2020 war auch aus Sicht der Behörden „sehr ambitioniert“, da ja nicht nur das TSE eingebunden werden, sondern auch geschult werden muss, daher wurde die Frist verschoben. Mehrere Verbände, unter anderem der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV), haben eine Fristverlängerung durchgesetzt.

Die Pflicht bleibt beim ursprünglichem 01.Januar.2020, jedoch gilt eine offizielle Nichtbeanstandungs-Regelung bis Ende September. Insofern drohen weder Ihnen noch uns bis dahin Strafen aufgrund von der TSE-Pflicht.

Ziel der TSE ist der Schutz vor Manipulation durch ständige digitale Aufzeichnung sämtlicher Kassiervorgänge und damit verbundene Aktionen bzw. Änderungen.

Die TSE besteht aus drei Bausteinen:

  • Sicherheitsmodul

    Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.

  • Speichermedium:

    Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.

  • einheitliche digitale Schnittstelle:

    Die digitale Schnittstelle soll eine reibungslose Datenübertragung, für Prüfungszwecke gewährleisten.

Für die Umsetzung in der Kassensoftware sind die Hersteller der Kassensoftware verantwortlich. Allerdings ist es nicht notwendig das Sicherheitsmodul selber zu entwickeln. Der Einkauf des Sicherheitsmoduls von einer anderen Firma ist zulässig.

Die Einhaltung der Aufzeichnung muss durch die Endnutzer eingehalten werden.

Das Speichermedium ist theoretisch frei wählbar, vom USB-Stick bis zur Cloud-Lösung. Da diese Aufzeichnungen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen und USB-Sticks gerne spontan nicht mehr funktionieren und meist irreparabel sind, empfiehlt sich ein regelmäßiger Export der dort gesammelten Daten. Für die Cloud-Lösung ist eine durchgehende Internetverbindung notwendig.

Wir stehen mit einer Firma in Kontakt, welche speziell für diese TSE ein Modul, bzw. eine Schnittstelle, zum Verkauf herausgibt. Zertifiziert ist dieses Modul noch nicht, da die Zertifizierung bis zu 9 Monaten dauern kann und die endgültigen Richtlinien erst im 3.Quartal veröffentlicht wurden. Die Hersteller können auch eine Schnellprüfung beantragen, dann ist die Zertifizierung 1 Jahr gültig statt 5.

Momentan existiert noch keine Software, welches diese TSE offiziell beinhaltet oder unterstützt. Auf der Seite des BSI ist bisher keine Liste der Module oder Hersteller verfügbar.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Christian Weiterer, KISS Hannover 28.11.2019

Möchten Sie mehr zu diesem Thema erfahren, so rufen Sie uns unter 0511 9559 10 an.

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